Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf Straßen im öffentlichen Verkehr verwendet werden, müssen verkehrs- und betriebssicher sein. Daher sieht das Kraftfahrgesetz verschiedenen Formen der Prüfung von Fahrzeugen vor, und zwar wiederkehrende Begutachtungen in regelmässigen Abständen (Pickerl-Überprüfung), Prüfungen an Ort Und Stelle (bei Fahrzeugkontrollen auf der Straße) und Besondere Überprüfungen (wegen Unfallschäden, nach Anzeigen wegen technischer Mängel oder auf Grund des Alters der Fahrzeuge).
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