Die Verordnungen über die Neufestsetzungen der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen im Bezirk Freistadt sowie die entsprechenden Pläne sind auf der Amtstafel der BH Freistadt (siehe Link unten) abrufbar.
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Seit 1. Jänner 2019 ist die Bildungsdirektion für Oberösterreich für die Verfahren zum sprengelfremden Schulbesuch zuständig.
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