Zuständigkeiten der Förster im Bezirk Freistadt
Leiter des Forstdienstes
Unterberger Andreas, Dipl.-Ing. | +43664 6007262480 | andreas.unterberger@ooe.gv.at |
Erreichbarkeiten der Förster
Hebenstreit Horst, Ing., BezOFörst | +43664 6007262598 | horst.hebenstreit@ooe.gv.at |
Ott Fabian | +43664 6007262610 | fabian.ott@ooe.gv.at |
Speta Martin, Ing., BezOFörst | +43664 6007262482 | martin.speta@ooe.gv.at |
Weiterführende Informationen
Unser Wald erzeugt nicht nur das Holz (Nutzfunktion des Waldes), sondern schützt vor Naturgefahren (Schutzfunktion), beeinflusst Klima und Wasserhaushalt positiv (Wohlfahrtsfunktion), schenkt uns Erholung (Erholungsfunktion) und ist Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Das Forstgesetz von 1975 regelt die Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes und wird von den Bezirksverwaltungsbehörden vollzogen.
Mehr als die Hälfte des Waldes in Oberösterreich gehört bäuerlichen Eigentümerinnen/Eigentümern, den Rest teilen sich Großwaldbesitzerinnen/Großwaldbesitzer und die österreichischen Bundesforste.
Jede Person darf in den Wald gehen, um sich zu erholen. Aus Rücksicht auf das Eigentum der Waldbesitzerinnen/Waldbesitzer darf aber Jungwald (Bäume unter drei Meter Höhe) nicht betreten werden. Das Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten ist nur mit Zustimmung der Waldeigentümerinnen/Waldeigentümer zulässig.