Das Fischereirecht besteht in der Befugnis, in einem Gewässer, auf das sich dieses Recht erstreckt, zu fischen.
Die Fischerei ist unter Einhaltung des Oö. Fischereigesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen auszuüben.
Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26 • 4041 Linz
Telefon (+43 732) 73 13 01-0 • Fax (+43 732) 73 13 01-27 23 99
E-Mail bh-uu.post@ooe.gv.at • www.bh-urfahr-umgebung.gv.at
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Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.
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