Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26 • 4041 Linz
Telefon (+43 732) 73 13 01-0 • Fax (+43 732) 73 13 01-27 23 99
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Elektronisches Fischereiregister (§ 7a Oö. Fischereigesetz)

Zum Zweck der Gewährleistung einer geordneten Fischereiwirtschaft und der ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei sowie der Überwachung der Bestimmungen des Oö. Fischereigesetzes wird ein elektronisches Fischereiregister eingerichtet.

Zum Zweck der Gewährleistung einer geordneten Fischereiwirtschaft und der ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei sowie der Überwachung der Bestimmungen des . Fischereigesetzes wird  das elektronische Fischereiregister eingerichtet.

  1. Damit können die im Fischereibuch (§ 7) zu führenden Daten;
  2. Daten der Inhaberinnen oder Inhaber einer Fischerkarte (§ 17): Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Ausstellungsdaten der Fischerkarte;
  3. Daten der Fischereischutzorgane (§ 23): Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Betrauungs- und Ausstellungsdaten (Daten der Angelobung, Nummer des Dienstausweises, Überwachungsbereich) in Form eines Informationsverbundsystems verarbeitet werden.

 

Rechtliche Grundlage

Oö. Fischereigesetz

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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