Beim Hochzeitsschießen sind das Oö. Polizeistrafgesetz bzw. das Pyrotechnikgesetz zu beachten und einzuhalten.
Welche Vorgangsweise einzuhalten ist bzw. ob eine Genehmigung bei der Bezirkshauptmannschaft zu beantragen ist, ist abhängig vom verwendeten Schießmaterial.
Genaue Informationen zu den Betimmungen erhalten Sie im Merkblatt.
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