2020 verlieren im Bezirk Vöcklabruck rund 14.600 Reisepässe ihre Gültigkeit. Wer eine Reise plant sollte rechtzeitig prüfen, ob sein Reisepass noch gültig ist. Bitte vergessen Sie nicht, zur Antragstellung den abgelaufenen Reisepass mitzubringen!
Der Kundenansturm auf die Passbehörde wird deshalb doppelt so hoch wie in einem normalen Jahr sein.
Zwischen März und August 2020 muss daher mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Wir empfehlen daher, frühzeitig einen Antrag für einen neuen Reisepass zu stellen. Seit Einführung des elektronischen Chips, müssen die Reisepässe direkt in der Österreichischen Staatsdruckerei in Wien hergestellt werden. Es ist daher nicht mehr möglich, dringende Reisepässe vorzuziehen. Notreisepässe werden bei einer Einreise nicht von allen Staaten akzeptiert.
Bei Beantragung des Reisepasses sind seit Einführung des Sicherheitsreisepasses auch Fingerabdrücke von Personen ab dem 12. Lebensjahr abzugeben. Auch dadurch erhöhen sich die Wartezeiten bei der Antragstellung.
Bei jeder Reise muss ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden. Dies gilt auch bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Der Führerschein ist kein Reisedokument!
Die Beantragung eines neuen Reisepasses ist bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) unabhängig vom Wohnsitz möglich. Auch viele Gemeinden sind ermächtigt, die Passanträge entgegenzunehmen und die Fingerabdrücke zu erfassen.
Auf Wunsch wird Ihnen der neue Reisepass an eine von Ihnen bekannt gegebene Adresse per Post (RSb) zugestellt. Eine Abholung bei der Passbehörde ist daher nicht mehr notwendig und erspart somit Wartezeit.
Online-Terminvereinbarung
Tausende Reisepässe verlieren pro Jahr ihre Gültigkeit. Vor allem in den Monaten März bis Juli wird es zu einem erhöhten Andrang in den Passämtern kommen. Wer eine Reise plant, sollte also rechtzeitig prüfen, ob sein Reisepass noch gültig ist.
Es empfiehlt sich vor jedem geplanten Urlaub zu kontrollieren, wie lange der Reisepass noch gültig ist, denn bei jeder Reise muss ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden – auch bei Reisen in die EU-Staaten.
Folgende Punkte sind zu beachten, wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen:
- Die Reisepass-Beantragung ist bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) unabhängig vom Wohnsitz möglich. Der neu ausgestellte Sicherheitsreisepass wird in ca. fünf Arbeitstagen an Ihre Wunschadresse per Post (RSb) zugestellt.
- Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto, das den internationalen Kriterien entspricht (Informationen dazu unter www.bmi.gv.at/passbild) und bringen Sie Ihren derzeitigen Reisepass zur Antragstellung mit. Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (siehe weiterführende Informationen unter www.help.gv.at) / der Datumsnachweis des Fotos ist bei der Beantragung vorzulegen!
- Folgende Gebühren sind zu entrichten: für Kleinkinder bis zwei Jahre ist der Reisepass gratis; der Pass für Kinder von zwei bis zwölf Jahren kostet 30,00 Euro; ein Pass für Personen ab zwölf Jahre kostet 75,90 Euro.
Weiterführende Informationen: