Diese beinhalten, dass Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel so zu halten sind, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich vermieden wird.
Folgende Maßnahmen sind zu befolgen:
- die Fütterung und Tränkung der Tiere muss im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen,
- die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben,
- Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt waren, sind sorgfältig zu reinigen und zu desinfizieren.
- Betriebe müssen der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.
Diese Biosicherheitsmaßnahmen sind von wirtschaftlichen Betrieben, aber auch von privaten (Klein)Haltungen einzuhalten und bleiben so lange in Kraft bis die Situation eine endgültige Aufhebung erlaubt. Mit Einsetzen der wärmeren Temperaturen und mit Abschluss des Vogelzuges in die Winterquartiere wird dies für die nächsten Wochen erwartet.
In Österreich wurden insgesamt 153 Fälle bei tot aufgefundenen Wildvögeln verzeichnet, fast alle Bundesländer waren betroffen. In zwei österreichischen Betrieben mussten die dort vorhandenen Vögel tierschutzgerecht getötet und entsorgt werden.
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