Die Waldbesitzer sind daher zum Ausschluss von Haftungsansprüchen dringend angeraten, zumindest einmal im Jahr die Waldbestände entlang von Straßen, markierten Wanderwegen oder im Bereich von Siedlungen oder Gebäuden zu kontrollieren. Geschädigte Bäume im Gefährdungsbereich sollten entfernt werden.
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