Im Eingangsbereich der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck findet ab 1. Oktober 2018 eine ständige Personen- und Gepäckskontrolle statt
Alle Besucherinnen und Besucher werden - ähnlich wie bei den Gerichten - einer Kontrolle auf gefährliche Gegenstände und Waffen (Schusswaffen, Messer, Reizsprays, Elektroschocker, Schlagringe etc.) unterzogen.
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Gegenstände und Waffen in das Amtsgebäude NICHT mitgenommen werden dürfen!!
Für die damit verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten - insbesondere Wartezeiten zu den Stoßzeiten - bittet das Land OÖ um Verständnis. Diese Vorkehrungen erfolgen zum Schutz unserer Kundinnen und Kunden bzw. unserer Bediensteten.