Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung
- Bauten im Grünland
- Beseitigung von Gewässer
- Drainagierung
- Geländeveränderungen im Grünland
- Landschaftsschutz
- Naturdenkmäler
- Naturschutzrecht
- Rodungen von Auwald oder Gehölzgruppen
- Schotterabbau
- Vorhaben im Bach-, Flussuferschutzbereich
- Vorhaben im Seeuferschutzbereich