Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399
E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at • www.bh-freistadt.gv.at

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Erziehung von Kindern und Jugendlichen

Wenn das Zusammenleben in der Familie problematisch wird, gibt es kompetente Ansprechpartner, die helfen Krisen zu bewältigen und Lösungen für alle Beteiligte zu finden.

Wie überall im Leben gelingt auch in der Erziehung und im täglichen Familienleben nicht immer alles – auch wenn man es sehr gut gemeint hätte. Die Kinder- und  Jugendhilfe ist in solchen Situationen für Eltern und ihre Kinder da. Rund 200 Sozialarbeiter/innen helfen Ihnen gemeinsam mit Psycholog/innen und Rechtsexpert/innen weiter, wenn Sie Anliegen oder Probleme haben. Ansprechpartner/innen in der Kinder- und Jugendhilfe finden Sie an jeder Bezirkshauptmannschaft und jedem Magistrat.

 

 

Hilfe und Beratung in Erziehungsfragen

Kinder und Familie fordern uns - und manchmal wird alles zu viel. Die Mitarbeiter/innen helfen Ihnen, eigene Ressourcen zu mobilisieren oder vermitteln Sie an Stellen, die Ihnen weiter helfen.
 

Rechtliche Beratung:

Vaterschaftsangelegenheiten, Unterhalt, Obsorge - die Jugendwohlfahrt hilft Ihnen, die Ansprüche Ihres Kindes zu wahren und vertritt die Interessen des Kindes!

 

Wenn die Sorgen dennoch nicht kleiner, sondern größer werden, steht die Jugendwohlfahrt den betroffenen Familien zur Seite und übernimmt die Schutzfunktion für die Kinder. Sie versucht im Einvernehmen mit den Eltern, in Einzelfällen aber auch gegen deren Willen, die Entwicklung und Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche zu fördern und zu sichern.

Unterstützung in der Erziehung

Die Jugendwohlfahrt sucht Lösungen, damit Kinder auch in schwierigen Zeiten in ihren Familien bleiben können. Es werden gemeinsam gezielt Maßnahmen für die Familie erarbeitet.

Krisenunterbringung

Die Jugendwohlfahrt steht für die Sicherheit von Kindern in familiären Konflikten und Krisen. Wenn es nötig ist, wird (bis die Situation geklärt ist) ein Krisenpflegeplatz für das Kind gesucht.

Pflegeeltern, Heime und Wohngemeinschaften

Kommen Eltern trotz Unterstützung mit der Erziehung der Kinder in der Familie nicht klar, bringt die Jugendwohlfahrt die Kinder bei Pflegefamilien oder in einer Einrichtung unter. In 80 Prozent der Fälle stimmen die Erziehungsberechtigten der Maßnahme zu. Nur in 20 Prozent der Fälle muss sich die Jugendwohlfahrt zur Durchsetzung der „Vollen Erziehung“ ans Gericht wenden.

Kinderschutzzentren

Weiterführende Informationen

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr

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