Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at • www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

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Information zum Verfahrensablauf im Niederlassungswesen - Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Migrationswesen – Verlängerungsanträge für Aufenthaltstitel Änderung Verfahrensablauf im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Verlängerungsanträge für Aufenthaltstitel sind weiterhin vor Ablauf der Gültigkeit des derzeitigen Aufenthaltstitels, frühestens jedoch 3 Monate vor diesem Zeitpunkt, bei der Niederlassungsbehörde einzubringen.

Nachdem eine persönliche Antragstellung derzeit nicht möglich ist, sind Verlängerungsanträge bis auf Weiteres per E-Mail, mittels Post oder Fax bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen. 

Anträge können beispielsweise von der Homepage der BMI unter https://www.bmi.gv.at/302/Formulare/start.aspx heruntergeladen, oder etwa nach telefonischer Meldung bei der Bezirkshauptmannschaft per Post zugesandt werden. 

Die ausgefüllten Anträge müssen dann vor Ablauf der Gültigkeit des derzeitigen Aufenthaltstitels per E-Mail, mittels Post oder Fax an die Bezirkshauptmannschaft übermittelt werden. 

Sobald es die Situation zulässt wird der/die zuständige MitarbeiterIn mit der/dem AntragstellerIn Kontakt aufnehmen und einen Termin für die Abgabe der Fingerprints, der Beibringung allfälliger Unterlagen bzw. Dokumente sowie die Entrichtung der Gebühren vereinbaren. 

Bei Personen, die sich im Ausland befinden und die auf Grund der aktuellen Situation vor Ablauf ihres Aufenthaltstitels nicht nach Österreich zurückkehren können, ist auch vom Ausland aus eine schriftliche Antragstellung an die Niederlassungsbehörde im Inland möglich. Die persönliche Antragstellung muss auch in diesen Fällen sobald wie möglich nachgeholt werden. 
 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf • Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
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