Änderung Verfahrensablauf im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Quelle: BH Vöcklabruck
Verlängerungsanträge für Aufenthaltstitel sind weiterhin vor Ablauf der Gültigkeit des derzeitigen Aufenthaltstitels, frühestens jedoch 3 Monate vor diesem Zeitpunkt, bei der Niederlassungsbehörde einzubringen.
Nachdem eine persönliche Antragstellung derzeit nicht möglich ist, sind Verlängerungsanträge bis auf Weiteres per E-Mail, mittels Post oder Fax bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen.
Anträge können beispielsweise von der Homepage des BMI heruntergeladen, oder etwa nach telefonischer Meldung bei der Bezirkshauptmannschaft per Post zugesandt werden.
Die ausgefüllten Anträge müssen dann vor Ablauf der Gültigkeit des derzeitigen Aufenthaltstitels per E-Mail, mittels Post oder Fax an die Bezirkshauptmannschaft übermittelt werden.
Sobald es die Situation zulässt wird der/die zuständige MitarbeiterIn mit der/dem AntragstellerIn Kontakt aufnehmen und einen Termin für die Abgabe der Fingerprints, der Beibringung allfälliger Unterlagen bzw. Dokumente sowie die Entrichtung der Gebühren vereinbaren.
Bei Personen, die sich im Ausland befinden und die auf Grund der aktuellen Situation vor Ablauf ihres Aufenthaltstitels nicht nach Österreich zurückkehren können, ist auch vom Ausland aus eine schriftliche Antragstellung an die Niederlassungsbehörde im Inland möglich. Die persönliche Antragstellung muss auch in diesen Fällen sobald wie möglich nachgeholt werden.
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