Alle Personen werden - ähnlich wie bei den Gerichten - auf gefährliche Gegenstände und Waffen (Schusswaffen, Messer, Reizsprays, Elektroschocker, Schlagringe etc.) kontrolliert. Bitte beachten Sie, dass gefährliche Gegenstände und Waffen in das Amtsgebäude nicht mitgenommen werden dürfen!
Der Zutritt zur Bezirkshauptmannschaft ist unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen möglich. Es gelten jedenfalls die Bestimmungen für das Einhalten des Sicherheitsabstandes von 1 Meter zu anderen Personen, soweit das möglich ist.
Diese Vorkehrungen erfolgen zum Schutz unserer Kundinnen und Kunden sowie unserer Bediensteten.
Für die damit verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten - insbesondere Wartezeiten - bitten wir um Verständnis.
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