Allgemeine Voraussetzungen:
- Besuch einer Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung
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Österreichische Staatsbürgerschaft und die Vollendung des 14. Lebensjahres
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
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Die Registrierung auf der Bezirkshauptmannschaft ist nur für Bürger/-innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft können die ID-Austria bei den Landespolizeidirektionen beantragen.
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Aufgrund der Novelle von § 4a Abs. 4 E-GovG (BGBl. I Nr. 117/2024) ist die Vorlage eines aktuellen Passbildes nur mehr dann erforderlich, wenn im IDR noch kein Lichtbild vorhanden ist. Das heißt, es können künftig alle im IDR aus Reisepässen (ausgenommen Notpässen), Personalausweisen und Foto e-card Verfahren vorhandenen Fotos unabhängig vom Fotoalter für ID Austria verwendet werden.
Technische Voraussetzungen:
- Aktive Mobiltelefonnummer
- Smartphone mit aktivierter Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID)
- Internetfähiges Zweitgerät (z.B. Computer, Laptop oder Tablet)
HINWEIS: bei Fragen / Problemen mit der Registrierung von der ID Austria
Servicehotline des BRZ
Tel: +43 1 71123 884466
E- Mail: help-desk@brz.gv.at
A-trust
Tel: 0900 940 910 (gebührenpflichtig)
E- Mail: servicecenter@a-trust.at
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