Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399
E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at • www.bh-voecklabruck.gv.at

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Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck - Abteilung I

 

Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:

  • Geschäftsführung des Sozialhilfeverbandes
  • Geschäftsführung der verbandseigenen Alten- und Pflegeheime
  • Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Alten- und Pflegeheime
  • Personalangelegenheiten und Finanzen
  • Sozialberatung
  • Sozialplanung

Der Sozialhilfeverband Vöcklabruck ist ein Gemeindeverband, dem alle 52 Gemeinden des pol. Bezirkes angehören.

 

Obmann des Sozialhilfeverbandes ist der Bezirkshauptmann, Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes ist die Bezirkshauptmannschaft.

 

Die Organe des Sozialhilfeverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorstand, der Obmann und der Prüfungsausschuss.

 

Der Sozialhilfeverband ist regionaler Träger sozialer Hilfe für den politischen Bezirk Vöcklabruck. Die Aufgaben des Sozialhilfeverbandes sind im § 31 des Sozialhilfegesetzes 1998, LGBl.Nr. 82/1998 geregelt, die Aufgaben der einzelnen Organe des Sozialhilfeverbandes sind im § 32 SHG. geregelt.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck • 4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at

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