Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck - Abteilung I
Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:
- Geschäftsführung des Sozialhilfeverbandes
- Geschäftsführung der verbandseigenen Alten- und Pflegeheime
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Alten- und Pflegeheime
- Personalangelegenheiten und Finanzen
- Sozialberatung
- Sozialplanung
Der Sozialhilfeverband Vöcklabruck ist ein Gemeindeverband, dem alle 52 Gemeinden des pol. Bezirkes angehören.
Obmann des Sozialhilfeverbandes ist der Bezirkshauptmann, Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes ist die Bezirkshauptmannschaft.
Die Organe des Sozialhilfeverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorstand, der Obmann und der Prüfungsausschuss.
Der Sozialhilfeverband ist regionaler Träger sozialer Hilfe für den politischen Bezirk Vöcklabruck. Die Aufgaben des Sozialhilfeverbandes sind im § 31 des OÖ Sozialhilfegesetzes 1998, LGBl.Nr. 82/1998 geregelt, die Aufgaben der einzelnen Organe des Sozialhilfeverbandes sind im § 32 OÖ SHG. geregelt.