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Am 15. Mai 1955 war der Staatsvertrag unterzeichnet worden, der Österreichs staatliche Souveränität wiederherstellte. Dieser Vertrag musste von allen Signatarstaaten (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und Vereinigte Staaten) ratifiziert werden; die letzte Ratifizierungsurkunde wurde von Frankreich am 27. Juli 1955 im sowjetischen Außenministerium in Moskau, dem Aufbewahrungsort des Originals des Österreichischen Staatsvertrages, hinterlegt. Damit begann die vertraglich vereinbarte Frist von 90 Tagen, in der die Besatzungstruppen Österreich zu verlassen hatten.
Der 25. Oktober 1955 war der letzte Tag dieser 90-Tage-Frist.
Der 26. Oktober 1955 war demnach der erste Tag, an dem laut Zusicherung im Staatsvertrag keine fremden Truppen mehr auf österreichischem Hoheitsgebiet stehen durften. An diesem Tag beschloss der österreichische Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes rückwirkend ab null Uhr die immerwährende Neutralität.
Nach mehr als elf Jahren Schließung und Behebung der Kriegsschäden wurde das Burgtheater am 14. Oktober 1955 wieder in Betrieb genommen. In der Annahme, „dass die letzten fremden Soldaten Wien und Österreich zeitgerecht verlassen haben werden“, rief am 20. Oktober der Wiener Bürgermeister Franz Jonas über die Medien zu einem „Tag der Freiheit“ auf, mit dem der „Tag der endgültigen Befreiung“ in der Bundeshauptstadt gefeiert werden soll. Die Wiener Bevölkerung wurde darin ersucht, „jedes Haus und jedes Fenster in der Zeit vom Samstag, 22. Oktober, bis einschließlich Dienstag, 25. Oktober, zu beflaggen“. Der Samstagabend war begleitet von einem Konzert am Rathausplatz, Feuerwerk am Heldenplatz und festlicher Beleuchtung von Rathaus und Hochstrahlbrunnen am Schwarzenbergplatz sowie sonstiger symbolträchtiger Gebäude. An neun weiteren Plätzen in der Stadt wurden Platzkonzerte gegeben, die alle mit dem Donauwalzer beendet wurden.
Zu Beginn der Sitzung des Wiener Landtags am 21. Oktober würdigte Landtagspräsident Bruno Marek in einer Ansprache die Bedeutung dieses kommenden „Freiheitstages“: „Keinen schöneren Tag als den heutigen kannte seit vielen Jahrzehnten unser Österreich, unser Wien. Denn nach Abzug aller Besatzungstruppen gibt der Ablauf dieses Tages unserem Lande die ihm seit siebzehn Jahren durch Gewalt vorenthaltene volle Souveränität wieder. […] Österreich ist frei! …“
Amtlich wurde im selben Artikel wie der Bürgermeisteraufruf bekanntgegeben: „Aus Anlass des Tages der Vereinten Nationen werden die Bundesgebäude im gesamten Bundesgebiet am Montag, 24. Oktober, in den Staatsfarben beflaggt. Auch am Dienstag, 25. Oktober, bleiben diese Gebäude aus Anlass der Erlangung der vollen Souveränität Österreichs beflaggt.“ An diesem Tag fanden dann auch in den Landeshauptstädten die „offiziellen Befreiungsfeiern“ statt.
Seit 1965: „Nationalfeiertag“ - 1965 wurde in Parlament und Bundesregierung beraten, welcher Tag als Nationalfeiertag begangen werden sollte. Zur Auswahl standen:
der 12. November (Ausrufung der Ersten Republik im Jahr 1918)
der 27. April (gemeinsame Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs[12] durch die Vorstände der (wieder)entstandenen Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ in Berufung auf die Moskauer Deklaration und Bildung einer provisorischen Staatsregierung im Jahr 1945)
der 15. Mai (Unterzeichnung des Staatsvertrags im Jahr 1955)
der 26. Oktober (Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes über die österreichische Neutralität)
Die meiste Zustimmung fand die Variante des 26. Oktober, und so verabschiedete der Nationalrat am 25. Oktober 1965 einstimmig das Bundesgesetz vom 25. Oktober 1965 über den österreichischen Nationalfeiertag (BGBl. Nr. 298/1965), das tags darauf in Kraft trat.
Das Nationalfeiertagsgesetz ist eine der wenigen Normen im österreichischen Rechtsbestand, die über eine Präambel verfügen. Dort heißt es:
„Eingedenk der Tatsache, dass Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen.“
Bundesgesetz über den österreichischen Nationalfeiertag
Seit dem Jahr 1967 gilt an diesem Tag auch die Feiertagsruhe und wurde das Nationalfeiertagsgesetz in entsprechender Abänderung neuerlich verlautbart (BGBl. Nr. 263/1967) und der Nationalfeiertag im Feiertagsruhegesetz aufgenommen.
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