Welche Folgen hat das Testergebnis für Sie?
Testung als Verdachtsfall
Sie wurden aufgrund einschlägiger Symptomatik von der Gesundheitsbehörde, einer Ärztin oder eines Arztes bzw. der Hotline 1450 zur Testung angemeldet. Das NEGATIVE Testergebnis bedeutet, dass die bis zum Vorliegen des Testergebnisses verfügte Quarantäne aufgehoben ist.
Testung als ansteckungsverdächtige Person der Kategorie I (K1)
Sie wurden von der Gesundheitsbehörde aufgrund einer Hoch-Risiko-Exposition zu einer infizierten Person über einen Zeitraum von kumulativ mehr als 15 Minuten und einer Entfernung von weniger als 2 Metern als Kontaktperson 1 eingestuft und abgesondert (Quarantäne). Das Ergebnis Ihrer Coronavirus-Testung ist NEGATIV. Die von der Gesundheitsbehörde verfügte Frist (unter Berücksichtigung der möglichen Inkubationszeit von 10 Tagen ab Letztkontakt mit der infizierten Person) für die Quarantäne / Absonderung bleibt trotz negativem Testergebnis unverändert aufrecht.
Testung als ansteckungsverdächtige Person der Kategorie II (K2)
Sie wurden von der Gesundheitsbehörde aufgrund einer Niedrig-Risiko-Exposition zu einer infizierten Person über einen Zeitraum von kumulativ weniger als 15 Minuten und einer Entfernung von weniger als 2 Metern bzw. über einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten und einem Abstand von mehr als 2 Metern als Kontaktperson 2 eingestuft und gegebenenfalls mit einer Verkehrsbeschränkung belegt.
Das Ergebnis Ihrer Coronavirus-Testung ist NEGATIV. Die gegebenenfalls von der Gesundheitsbehörde verfügten Verkehrsbeschränkungen bleiben aufrecht. Die allenfalls von der Gesundheitsbehörde übermittelten Empfehlungen sind weiterhin zu beachten.