Schreiben
Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck richten Sie bitte an folgende Adresse:
Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
Sportplatzstraße 1-3
4840 Vöcklabruck
Haben Sie bereits ein Schreiben von uns erhalten und möchten darauf Bezug nehmen, so können Sie auch die im Briefkopf oder Hinweistext angegebene Dienststellen-Adresse verwenden. Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wie Sie, die in unserem Schreiben angeführte Geschäftszahl anzugeben.
Telefon und Fax
Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer (+43 7672) 702-0 während der Amtsstunden zur Verfügung.
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden sie bitte die Telefax-Nummer (+43 7672) 702-273399.
Amtsstunden
Montag |
07:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 17:00 Uhr |
Dienstag |
07:00 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch |
07:00 bis 12:30 Uhr |
Donnerstag |
07:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 17:00 Uhr |
Freitag |
07:00 bis 13:00 Uhr |
24. Dezember |
keine Amtsstunden |
31. Dezember | 07:00 bis 12:00 Uhr (sofern dieser nicht auf einen Samstag oder Sonntag fällt) |
Kundenzeiten
Für den Parteienverkehr sind wir zu den Amtsstunden (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 12:00 Uhr und Dienstag zwischen 07:30 bis 17:00 Uhr für Sie da. Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.
Wenn sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie die offizielle Postadresse der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck:
bh-vb.post@ooe.gv.at
Elektronische Zustellung:
9110019790647 (ERsB-Ordnungsnummer)
Elektronischer Rechtsverkehr:
Z014179 (ERV-Anschriftcode)
Hinweis
Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen (Eingaben), die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen (Eingaben) auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
Anbringen (Eingaben) über das Internet können nur mittels E-Mail oder Online‑Formulare eingebracht werden. Anbringen (Eingaben), die mittels E‑Mail eingebracht werden, sind an die offizielle E‑Mail-Adresse der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck zu übermitteln. An andere E-Mail-Adressen übermittelte Anbringen (Eingaben) sind hingegen nicht rechtswirksam eingebracht; ihre Bearbeitung ist nicht sichergestellt.
Greylisting: E-Mails von unbekannten Absenderinnen und Absendern werden beim ersten Zustellversuch zurückgewiesen. Der Provider unternimmt automatisch einen weiteren Zustellversuch, der dann sofort akzeptiert wird. Die Dauer bis zu einem weiteren Zustellversuch ist providerabhängig und beträgt meist ca. 10 bis 60 Minuten. Wenn die Absenderin bzw. der Absender eine E‑Mail mit Fehlermeldung „450 4.7.1 you are temporarely rejected - try again later“ erhält, wird vom Provider kein weiterer Zustellversuch unternommen und die E-Mail muss neuerlich von der Absenderin bzw. dem Absender versandt werden.
E-Mails einschließlich Anlagen, die
- für den Empfänger nicht mit vertretbaren Mitteln entschlüsselbar sind (z.B. unbekannter Schlüssel) oder einen Passwortschutz enthalten
- Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigten können
- ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (z.B. VBScript, ActiveX, Java bzw. JavaScript) enthalten
- für relevante Inhalte Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (z.B. Registered Mail oder Cloud-Diensten) verwenden
- die maximale Größe von dreißig Megabyte (inklusive aller Anlagen) überschreiten oder
- als Werbe-, Spam- oder Junkmails eingestuft werden,
gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, werden nicht bearbeitet und gelöscht. Darüber wird die Absenderin bzw. der Absender nicht informiert.
Für Online-Formulare und bei der Verwendung eines elektronischen Zustelldiensts gelten die Abs. 6 Z 1. bis Z 4 sinngemäß. Die zulässige maximale Größe richtet sich nach dem jeweiligen Online-Formular bzw. dem elektronischen Zustelldienst.
Für mit E-Mail oder über das Online-Formularservice eingebrachte Anbringen (Eingaben) oder bei Verwendung des elektronischen Zustelldiensten können - sofern technisch möglich - folgende Formate verwendet werden:
Art | Bezeichnung | MIME-Type | Suffix | |
---|---|---|---|---|
Text | ASCII | text/plain | *.TXT, *.TEX | |
(ISO 8859-1) | text/xml | *.XML, *.XSL | ||
Dokument | PDF ab 1.35 | application/pdf | ||
RTF | application/rtf | *.RTF | ||
MS Office Word |
application/msword |
*.DOC |
||
MS Office Excel |
application/msexcel |
*.XLS |
||
MS Office PowerPoint |
application/mspowerpoint |
*.PPT |
||
MS Visio |
application/x-visio |
*.VSD |
||
OpenDocument Text |
application/vnd.oasis.opendocuent.text |
*.odt |
||
OpenDocument Presentation |
application/vnd.oasis.opendocument.presentation |
*.odp | ||
OpenDocument Spreadsheet |
application/vnd.oasis.opendocument.spreadsheet |
*.ods | ||
OpenDocument Drawing |
application/vnd.oasis.opendocument.graphics |
*.odg | ||
Grafik | GIF | image/gif | *.GIF | |
JPEG | image/jpeg | jpeg jpg jpe | *.JPG *.JPEG *.JPE | |
PCX | image/pcx | *.PCX | ||
BMP | image/bmp | *.BMP | ||
TIFF | image/tiff | *.TIF *.TIFF | ||
PNG | image/png | *.PNG | ||
HTML | HTML 4.0.1 XHTML 1.1 | text/html application/xhtml+xml | *.HTM *.HTML | |
CSS 2 | text/css | *.CSS | ||
Zertifikate | PKCS7 | application/pkcs7 | *.p7c | |
PKCS10 | application/pkcs10 | *.p10 | ||
PKCS12 | application/pkcs-12 | *.P12 | ||
DER, CER CRL PEM | application/x-x509-ca-cert, application/pkix-cert application/pkix-cert application/pkix-crl | *.DER, *.CER *.CRL *.PEM | ||
Komprimierung | ZIP | application/zip | *.ZIP |
Anbringen (Eingaben), die über elektronische Zustelldienste nach den Bestimmungen des 3. Abschnitts des Zustellgesetzes (Elektronische Zustellung) an die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck gerichtet werden, werden in den Elektronischen Rechtsverkehr zugestellt (§ 89d Abs. 1 Gerichtsorganisationsgesetz – GOG gilt sinngemäß).