Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
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Alkohol am Steuer

Die Alkoholgrenzen bzw. die mit einer Überschreitung dieser Grenzen verbundenen Rechtsfolgen hängen von der Art des Führerscheins bzw. der Führerscheinklasse oder Unterklasse ab, die zum Lenken des jeweiligen Fahrzeuges berechtigt.

Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen.
 

Das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ist verboten und hat verschiedene Rechtsfolgen (Strafverfahren und Entzugsverfahren).

Alkoholgrenzen

Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut.

 

Die Grenze von 0,1 Promille gilt für

  • Mopedlenker vor Vollendung des 20. Lebensjahres
  • in Ausbildung befindliche Bewerber um einen Führerschein und deren Begleiter
  • Probeführerscheinbesitzer
  • Führerscheinbesitzer der Klasse F vor Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Lkw- und Busfahrer
  • Gefahrgutlenker
     

Wichtiger Hinweis


Der "Morgen danach" ist nicht zu unterschätzen. Obwohl man sich nüchtern fühlt, kann man noch einen Restalkohol im Blut haben. Beim Alkoholabbau helfen übrigens weder starker Kaffee noch ein Katerfrühstück oder sonstige "Promille-Killer". Der Körper hält sich an seine eigenen Regeln: Pro Stunde werden nur etwa 0,1 Promille abgebaut.
  

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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