Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at • www.bh-wels-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Strafverfahren

Bei einem Verstoß gegen das Verbot, ein Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand zu lenken, leitet die Behörde ein Verwaltungsstrafverfahren ein.

Die Höhe der Geldstrafen richtet sich innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens auch nach den im Einzelfall vorliegenden Milderungs- oder Erschwerungsgründen sowie nach den Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen.

 

Das Verwaltungsstrafverfahren wird von der für den Tatort örtlich zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion) durchgeführt. Das Verfahren kann bei wesentlicher Vereinfachung oder Beschleunigung innerhalb des selben Bundeslandes an die Wohnsitzbehörde (Hauptwohnsitz) abgetreten werden.

 

Alkoholdelikte, bei denen die Höchstgrenze im Bereich von 0,5 Promille und 0,79 Promille überschritten wird, sind auch Vormerkdelikte. Das bedeutet, dass zusätzlich zur Geldstrafe noch eine Vormerkung im Zusammenhang mit dem "Punkteführerschein" kommt.

 

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden oder einer konkreten Gefährdung einer Person wird auch ein gerichtliches Strafverfahren eingeleitet. Außerdem stehen den Unfallopfern oder den Geschädigten zivilrechtliche Ansprüche (z.B. Schadenersatzansprüche) zu. In bestimmten Fällen ist auch ein Regress durch die Haftpflichtversicherung bis zu 11.000 Euro vorgesehen. Die Rechtschutz- und die Kaskoversicherung sind überhaupt leistungsfrei. 

 

Wird der alkoholisierte Kfz-Lenker gerichtlich verurteilt, ist eine zusätzliche Bestrafung durch die Verwaltungsbehörde unzulässig (Doppelbestrafungsverbot), ausgenommen davon ist lediglich die Verweigerung des Alkotests.

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land • 4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich