Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 07:30 bis 17:00 Uhr |
Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung
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Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen (Oö. Chancengleichheitsgesetz - Oö.ChG)
- Hilfe durch Heilbehandlung, Frühförderung, Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität, Wohnen, persönliche Assistenz, Mobile Betreuung, ...
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Aufnahme in Alten- und Pflegeheimen und Übernahme des durch das Einkommen nicht gedeckten Heimentgelts (Oö. Sozialhilfegesetz 1998 - Oö. SHG)
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Geld- und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs (Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz - Oö. SOHAG)
Weiterführende Informationen