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Anerkennung der Vaterschaft

Prinzipiell hat jedes Kind das Recht, seine Eltern zu kennen. Kommt Ihr Kind unehelich zur Welt, müssen Sie dafür sorgen, dass die Vaterschaft festgestellt wird...

Prinzipiell hat jedes Kind das Recht, seine Eltern zu kennen. Kommt Ihr Kind unehelich zur Welt, müssen Sie dafür sorgen, dass die Vaterschaft festgestellt wird, da dies die Voraussetzung für die Geltendmachung der Rechte des Kindes gegenüber dem Vater ist. Natürlich hat jede Mutter auch die Möglichkeit, den Namen des Vaters nicht bekannt zu geben. Damit verzichtet sie aber auch auf Alimente oder Erbschaftsansprüche für das Kind.

  • Die Vaterschaft kann vom Vater anerkannt werden, und zwar vor Gericht, Standesamt oder Kinder- und Jugendhilfe, vor einem Notar, oder im Ausland vor einer Botschaft oder einem Konsulat. Der Vater benötigt dazu seine Geburtsurkunde, einen Personalausweis, seinen Staatsbürgerschaftsnachweis und seinen Meldezettel. Das Anerkenntnis wird protokolliert und ist damit gültig.

  • Falls der Kindesvater die Vaterschaft nicht anerkennen will, hilft Ihnen die Kinder- und Jugendhilfe weiter. Die Kinder- und Jugendhilfe übernimmt die Vertretung des Kindes im Abstammungsverfahren. Dieser Service ist kostenlos. 

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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