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Hauskrankenpflege, mobile Betreuung und Hilfe sowie Heimhilfe können Personen erhalten, die sich wegen Krankheit, Beeinträchtigungen oder Pflegebedürftigkeit in einer besonderen sozialen Lage befinden und der Hilfe und Betreuung durch eine andere Person bedürfen.
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Für die Inanspruchnahme ist ein Kostenbeitrag zu entrichten, dessen Höhe vom Bezug eines Pflegegeldes sowie vom Einkommen abhängig ist.
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Angefordert werden kann diese Hilfe beim Wohnsitzgemeindeamt oder bei den Sozialabteilungen der Bezirkshauptmannschaften/Magistrate und den Sozialberatungsstellen. Hauskrankenpflege wird über Veranlassung des behandelnden Arztes durchgeführt.
Soziale Dienste (=Hauskrankenpflege, mobile Betreuung und Hilfe, Heimhilfe)
Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.
Bezirkshauptmannschaft Wels-Land • 4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399 • E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at