Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at • www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

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Personalausweis in Österreich verloren oder gestohlen

Bei Diebstahl oder Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.

Bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.


Zuständige Behörde:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Magistrat in den Städten Linz, Wels und Steyr

Mitzubringende Dokumente:

  • Diebstahlsanzeige
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • amtlicher Lichtbildausweis oder ein/e IdentitätszeugIn
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (auf aktuellen Namen lautend)
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien

 

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

 

Gebühren

  • 61,50 Euro

Die Pauschalgebühr beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.

 

Hinweis:

Es besteht die Möglichkeit der mündlichen Beantragung auf Ausstellung eines Personalausweises bei der zuständigen Behörde.

Die Antragstellung kann an jeglichem Aufenthaltsort in Österreich durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, ob die Beantragung auf einen Personalausweis entgegengenommen wird.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf • Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
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