Impfung
- Die Impfung ist ab dem ersten Lebensjahr möglich.
- Bei Ungeimpften ist eine Grundimmunisierung notwendig, die aus drei Teilimpfungen besteht (zwei Teilimpfungen im Abstand von ca. ein bis drei Monaten, die dritte innerhalb von fünf bis sechs Monaten nach der zweiten Teilimpfung).
- Auffrischungsimpfungen sind alle fünf Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebensjahr alle drei Jahre.
- Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals nach drei Jahren aufgefrischt.
Impfkosten
Personengruppen | Kosten |
---|---|
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr | 15,00 Euro |
Jugendliche im 16. Lebensjahr | 17,00 Euro |
Personen ab dem 16. Lebensjahr | 17,00 Euro |
Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallsversicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der ÖGK 4,80 Euro pro Impfung).
FSME-Impfkosten-Sonderregelung für Minderjährige
Für Familien mit mehr als zwei unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:
Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das dritte und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das erste und zweite Kind geimpft wurde.
Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von 4,80 Euro bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.