Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at • www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Wasserversorgungsanlagen

Grundwasser

 

Bewilligungsfrei ist lediglich die Entnahme von Grundwasser durch den Grundeigentümer für den notwendigen Haus und Wirtschaftsbedarf bei handbetriebener Förderung oder wenn die Entnahme in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Grund steht.

 

In allen anderen Fällen ist zur Erschließung oder zur Entnahme des Grundwassers sowie zur Errichtung oder Änderung der hiefür dienenden Anlagen eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich.

 

Quellwasser

 

Die Nutzung des eigenen Quellwassers bedarf keiner wasserrechtlichen Bewilligung, wenn hierdurch fremde Rechte nicht berührt werden und eine spürbare Veränderung von Wasserlauf oder Wasserstand im abfließenden Gewässer nicht erfolgt.

 

Artesische Brunnen sind jedenfalls bewilligungspflichtig.

 

Bei der Errichtung einer Wasserversorgungsanlage für mehrere Benutzer kann die Gründung einer Wassergenossenschaft zweckmäßig sein.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

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