Allgemeine Information:
Der Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens ist unverzüglich bei der Gendarmerie oder Polizei anzuzeigen. Die Zulassungsstelle eines Versicherers weist ein (neues) Kennzeichen zu.
Benötigte Unterlagen:
- Diebstahls- und Verlustanzeige
- Meldezettel vom Hauptwohnsitz oder Meldebestätigung
- Bestätigung über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung
- Typenschein oder Einzelgenehmigung bzw. Bestätigung für die Zulassung
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht (wenn das Kraftfahrzeug nicht persönlich angemeldet wird)
Kosten:
Begutachtungsplakette: 1,45 Euro
Weiterführende Informationen