Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99
E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at • www.bh-steyr-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Materialseilbahnen und Schlepplifte

Für Materialseilbahnen, die im Zusammenhang mit einem Gewerbebetreib betrieben werden, und Schlepplifte, die nicht mit einem Seil bewegt werden ist eine Genehmigung erforderlich.

Für

  • Materialseilbahnen, die im Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb (z.B. Gastgewerbebetrieb) betrieben werden, und
  • Schlepplifte, die nicht mit einem Seil bewegt werden (z.B. Förderbänder als Aufstiegshilfen)

ist eine Genehmigung erforderlich, für die die Bezirkshauptmannschaft (in Städten mit eigenem Statut: der Magistrat) zuständig ist.

Genehmigungsverfahren:

Der Antrag sowie die entsprechenden Unterlagen (Betriebsbeschreibung, Pläne, Skizzen, Nachbarschaftsverzeichnis, usw.) sind bei der Gewerbebehörde einzubringen.

Diese Unterlagen werden von Amtssachverständigen auf ihre Eignung geprüft. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens findet ein Lokalaugenschein statt, zu dem auch die Nachbarn der geplanten Betriebsanlage eingeladen werden.

Im Falle der gewerbebehördlichen Genehmigung werden die erforderlichen Auflagen für eine fachgerechte Ausführung und einen ordnungsgemäßen Betrieb vorgeschrieben.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb der Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land • Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich