Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at • www.bh-rohrbach.gv.at

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Unterbringung in Heimen

Hilfe zur Pflege umfast alle erforderlichen Maßnahmen persönlicher Hilfe, Sachleistungen und Hilfe in stationären Einrichtungen für Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung der Betreuung und Hilfe bedürfen.

Hilfe zur Pflege umfasst alle erforderlichen Maßnahmen persönlicher Hilfe, Sachleistungen und Hilfe in stationären Einrichtungen für Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung der Betreuung und Hilfe bedürfen.

Als derartige Hilfe kommt insbesondere Hilfe in stationären Einrichtungen in Betracht, sofern der Pflegebedarf nicht durch andere Hilfen, wie zum Beispiel Mobile Betreuung, Soziale Hauskrankenpflege, Kurzzeitpflege, abgedeckt werden kann.


Zur Kostendeckung der Heimentgelte werden die Pension, alle sonstigen Einkünfte und das Pflegegeld (abzüglich Freibetrag laut Sozialhilfeverordnung) herangezogen. Ist das Einkommen eines/r Heimbewohners/in zu gering, kann beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) Sozialhilfe beantragt werden.

Auskünfte erteilen die Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften sowie die Sozialberatungsstellen.
Anträge sind einzubringen bei:
  • der Wohnsitzgemeinde,
  • der Bezirkshauptmannschaft/Magistrat oder
  • der Sozialberatungsstelle

Weiterführende Informationen beim Amt der Oö. Landesregierung

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag 07:30 bis 17:00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach • Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at

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