Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe und sonstigen Gasanlagen mit einer Lagerkapazität von mehr als
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35 kg verflüssigter Gase
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150 l bis zum zulässigen Höchstdruck verdichteter Gase oder
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2 m³ Deponie- oder Biogase im Normzustand
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24 kg gelöster Gase
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bedarf einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde
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Voraussetzungen
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Antrag
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Benötigte Unterlagen (2-fach)
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Technische Beschreibung
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Zustimmungserklärung des vom Vorhaben betroffenen Nachbarn
Bauartenbestätigung (Typenblatt) der Lagerbehälter
Prüfzeugnis der Lagerbehälter
Einreichplan (1 : 100) Darstellung von Tank, Gasleitung, Verbrauchergerät
Lageplan (ca. 1 : 2.000)
Übersichtsplan (ca. 1 : 50.000) -
Gebühren
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Stempelgebühr für Antrag: 13 Euro
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Stempelgebühr für die Beilagen: 3,60 Euro pro Bogen
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Landesverwaltungsabgabe: 43 Euro