Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399
E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at • www.bh-voecklabruck.gv.at

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Pflegegeld

Näheres über Voraussetzungen und Höhe des Pflegegeldes, Bundes- und Landespflegegeld sowie die Antragstellung.

  • Das Pflegegeld wird nach dem durchschnittlichen monatlichen Pflegebedarf pauschaliert bemessen und einkommensunabhängig in sieben Stufen zuerkannt und gebührt 12 mal jährlich. Pflegegeld erhält, wer einen ständigen Betreuungs- und Hilfebedarf hat, der voraussichtlich mindestens 6 Monate dauern wird.

  • Pensionsbeziehern gebührt das Pflegegeld grundsätzlich zur Pension und ist bei der pensionsauszahlenden Pensionsversicherungsanstalt zu beantragen.

  • Auskünfte erteilen die Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Pensionsversicherungsanstalten, die Sozialabteilung beim Amt der Oö. Landesregierung sowie die Sozialberatungsstellen.

 

Weiterführende Informationen beim Amt der Oö. Landesregierung

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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