Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399
E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at • www.bh-voecklabruck.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Identitätsausweis im Ausland verloren oder gestohlen

Nach der Rückkehr nach Österreich ist bei Diebstahl oder Verlust die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.

Nach der Rückkehr nach Österreich ist bei Diebstahl oder Verlust des Identitätsausweises ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.

 

Zuständige Behörde:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Bundespolizeidirektion in den Städten Linz, Wels und Steyr

Mitzubringende Dokumente:

  • Diebstahls- oder Verlustanzeige, die in Österreich erstattet wurde
  • Antragsformular (liegt bei der Behörde auf und wird gemeinsam mit der Behörde ausgefüllt)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • amtlicher Lichtbildausweis oder ein/e IdentitätszeugIn
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • ein Passbild (Hochformat ca. 4 x 5 cm)

Gebühren:

  • 61,50 Euro

Diese Gebühr stellt eine Pauschalgebühr dar und beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck • 4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at

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