Allgemeines:
Folgende nachträgliche Eintragungen im Reisepass sind möglich:
- Akademische Grade
- besondere Kennzeichen (z.B.: sichtbare Narben, Tätowierungen, etc.)
- Implantate bzw. Prothesen
Den Antrag können Sie bei uns oder bei Ihrer Gemeinde - wenn diese ermächtigt ist Passanträge entgegenzunehmen - einbringen.
Voraussetzungen:
Nachträglicher Erwerb eines akademischen Grades oder nachträgliche besondere Kennzeichen und gültiger Reisepass
Beizubringende Unterlagen:
- Reisepass
- bei Eintrag eines akademischen Grades: die Verleihungsurkunde
- bei Implantate bzw. Prothesen: Nachweis durch Vorlage z.B. einer ärztlichen Bestätigung
- Nachweis der Änderung oder Ergänzung
Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.
Alle nachträglichen Änderungen werden in Form einer eingeklebten Vignette durchgeführt.
Kosten:
28,50 Euro (ohne Rücksicht auf die Anzahl der gleichzeitig vorgenommenen Eintragungen)