Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399
E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at • www.bh-voecklabruck.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Mindestalter Führerscheinprüfung

 

Klasse

Ausbildungsbeginn
Anmeldung bei der Fahrschule
frühestens

Ablegen der Theorieprüfung frühestens

Ablegen der Fahrprüfung
frühestens

Ausstellung des Führerscheins
frühestens

Mopedausweis *)

mit 14 ½ Jahren

mit 14 ½ Jahren

keine Fahrprüfung notwendig

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres

Vorstufe A

mit 17 ½ Jahren

mit 17 ½ Jahren

zwei Wochen vor Vollendung des 18. Lebensjahres

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres

A

mit 20 Jahren

mit 20 ½ Jahren

mit Vollendung des 21. Lebensjahres

Mit Vollendung des 21. Lebensjahres

B

mit 17 ½ Jahren

mit 17 ½ Jahren

zwei Wochen vor Vollendung des 18. Lebensjahres

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres

B 17

mit 16 Jahren

mit 17 Jahren und 3.000 km Fahrpraxis

mit Vollendung des 17. Lebensjahres

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres

C1 und E

mit 17 ½ Jahren

mit 17 ½ Jahren

zwei Wochen vor Vollendung des 18. Lebensjahres

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres

C + D

mit 17 ½ Jahren

mit 17 ½ Jahren

mit Vollendung des 18. Lebensjahres

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres

Gilt vorerst für C1

Gilt ab Vollendung des 21. Lebensjahres als C

F

mit 15 ½ Jahren

mit 15 ½ Jahren

mit Vollendung des 16. Lebensjahres

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres

 

*) Beim Mopedausweis ist die Ausbildung auch in der Schule oder bei den Autofahrerclubs (ARBÖ oder ÖAMTC) möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Mopedausweis von der Behörde bereits ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ausgestellt werden.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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