Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at • www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

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Lagerung von wassergefährdenden Stoffen

Lagerung von Dieselkraftstoffen und wassergefährdender Stoffe (z.B. Heizöl) in Schon- oder Schutzgebieten

Anlagen zur Betankung von Kraftfahrzeugen mit Dieselkraftstoffen mit einer Lagerkapazität von mehr als 5.000 kg sind vor deren Errichtung oder wesentlichen Änderung der Bezirksverwaltungsbehörde, als Wasserrechtsbehörde, zu melden (§ 31a WRG 1959). Eine Bewilligungspflicht für die Lagerung wassergefährdender Stoffe (z.B. Heizöl) in Schon- oder Schutzgebieten kann sich nach der jeweiligen Schongebietsverordnung oder eines Schutzgebietsbescheides ergeben. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach der Lagermenge. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit der Bezirksverwaltungsbehörde in Verbindung.

Voraussetzungen

Meldung oder Antrag

Benötigte Unterlagen (2-fach)

  • Lageplan
  • Technische Beschreibung
  • Bauartenbestätigung (Typenblatt) der Lagerbehälter
  • Prüfzeugnis der Lagerbehälter
  • Überprüfungsattest
  • Dichtheitsattest über die ölführenden Leitungen
  • Übersichtsplan (ca. 1:50.000)

Gebühren

Bei einer Meldung fallen keine Gebühren an, da keine bescheidmäßige Erledigung erfolgt. Bei einer bescheidmäßigen Erledigung:
 

Stempelgebühr für Antrag: 14,30 Euro

Stempelgebühr für die Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen

Bundesverwaltungsabgabe: 13 Euro

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf • Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
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