Kraftfahrzeuge sind, wenn sie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden sollen, bei den Zulassungsstellen anzumelden. Die Zulassungsstelle stellt die Zulassungsbescheinigung (den Zulassungsschein) aus.
Die Zulassungsstellen sind bei einer Reihe von Versicherungen eingerichtet. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Auskünfte und Informationen.
Die Bezirkshauptmannschaften informieren Sie auf diesen Seiten allgemein über:
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Wechselkennzeichen.
Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei Fahrzeuge verwendet werden, wenn diese in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen, usw.) fallen und die Kennzeichentafeln mit demselben Format auf allen Fahrzeugen verwendet werden können.
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Hinterlegen von Kennzeichen und Zulassung für begrenzte Zeit.
Das Kraftfahrkennzeichen kann vorübergehend - bis maximal ein Jahr - bei der Zulassungsstelle eines Versicherers am Hauptwohnsitz hinterlegt werden.
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Namensänderung und Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung.
Namens- und Adressänderungen müssen innerhalb einer Woche in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.
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Überstellungskennzeichen.
Überstellungskennzeichen können für zugelassene bzw. nicht zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger zur vorübergehenden Benutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr beantragt werden.
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Kosten für Kennzeichentafeln.
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Motortausch.
Der Austausch eines Motors eines Kraftfahrzeuges ist bei der Zulassungsstelle eines Versicherers zu melden.
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Abmelden eines Kraftfahrzeuges.
Das zugelassene Fahrzeug kann vorübergehend oder endgültig bei der Zulassungsstelle eines Versicherers abgemeldet werden.
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Duplikat der Zulassungsbescheinigung (nach Verlust oder Diebstahl).
Bei Verlust oder Diebstahl des Zulassungsscheines beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) stellt die Zulassungsstelle ein Duplikat aus.
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Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens.
Der Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens ist unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Die Zulassungsstelle eines Versicherers weist ein (neues) Kennzeichen zu.
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Probefahrtkennzeichen.
Für Probefahrten mit nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen oder Anhängern oder Fahrgestellen solcher Fahrzeuge auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich.
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Wunschkennzeichen.
Das Wunschkennzeichen besteht aus der Abkürzung für die Zulassungsbehörde, dem Landeswappen und einer frei wählbaren Buchstaben-Ziffernkombination.
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Scheckkartenzulassungsschein.
Als Altnernative zum bisher üblichen Papier-Zulassungsschein gibt es den Zulassungsschein im Scheckkartenformat. Der Scheckkartenzulassungsschein ist ein international gültiges Dokument.
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Neuzulassung von Kraftfahrzeugen.
Zuständigkeit und Übersicht über benötigte Dokumente für eine Neuzulassung von Kraftfahrzeugen.