Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at • www.bh-wels-land.gv.at

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Neuzulassung von Kraftfahrzeugen

Zuständigkeit und Übersicht über benötigte Dokumente für eine Neuzulassung von Kraftfahrzeugen.

Zuständige Stelle:

Zulassungsstellen der Versicherer

Benötigte Dokumente:

  • Meldezettel vom Hauptwohnsitz oder Meldebestätigung
  • Bestätigung über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung
  • Typenschein oder Einzelgenehmigung bzw. Bestätigung für die Zulassung
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Vollmacht (wenn das Kraftfahrzeug nicht persönlich angemeldet wird)

Zusätzlich:

Bei Neuanmeldung: Kaufvertrag bzw. Eigentumsnachweis
Bei Gebrauchtwagenanmeldung: Prüfbericht, Kaufvertrag
Bei Leasing: Leasingbestätigung
Bei Firmenwagen: Auszug aus dem Firmenbuch oder Gewerberegister

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land • 4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at

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