Nach der Rückkehr nach Österreich ist bei Diebstahl oder Verlust des Identitätsausweises ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.
Zuständige Behörde:
- Bezirkshauptmannschaft
- Bundespolizeidirektion in den Städten Linz, Wels und Steyr
Mitzubringende Dokumente:
- Diebstahls- oder Verlustanzeige, die in Österreich erstattet wurde
- Antragsformular (liegt bei der Behörde auf und wird gemeinsam mit der Behörde ausgefüllt)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- amtlicher Lichtbildausweis oder ein/e IdentitätszeugIn
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- ein Passbild (Hochformat ca. 4 x 5 cm)
Gebühren:
- 61,50 Euro
Diese Gebühr stellt eine Pauschalgebühr dar und beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.