Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at • www.bh-linz-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Personaldatenänderung

Im Identitätsaus können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden.

Eine Personaldatenänderung kann sein:

  • Namensänderung (z.B. durch Heirat)
  • Erwerb eines akademischen Grades

Im Identitätsausweis können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden.


Namensänderung


Hinweis: Es muss der neue Name im Identitätsausweis eingetragen sein, wenn Sie ihn für den Nachweis der Identität, um z.B. einen eingeschriebenen Brief bei der Post abzuholen, verwenden wollen.


Achtung:


Zuerst müssen der Meldezettel und der Staatsbürgerschaftsnachweis auf den neuen Namen umgeändert werden.


Zuständige Behörde:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Bundespolizeidirektion in den Städten Linz, Wels und Steyr

Mitzubringende Dokumente:

  • alter Identitätsausweis
  • Heiratskurkunde
  • ein Passbild (Hochformat ca. 4 x 5 cm)
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

Gebühren:

  • 61,50 Euro

Diese Gebühr stellt eine Pauschalgebühr dar und beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.


Erwerb eines akademischen Grades


Der Erwerb eines akademischen Grades kann, muss aber nicht in den Identitätsausweis eingetragen werden. Eine nachträgliche Eintragung ist nicht möglich. Es muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden.


Zuständige Behörde:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Bundespolizeidirektion in den Städten Linz, Wels und Steyr

Mitzubringende Dokumente:

  • alter Identitätsausweis
  • urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • ein Passbild (Hochformat ca. 4 x 5 cm)

Gebühren:

  • 61,50 Euro

Die Pauschalgebühr beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



Bezirkshauptmannschaft Linz-Land • Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at

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