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Hauskrankenpflege, mobile Betreuung und Hilfe sowie Heimhilfe können Personen erhalten, die sich wegen Krankheit, Beeinträchtigungen oder Pflegebedürftigkeit in einer besonderen sozialen Lage befinden und der Hilfe und Betreuung durch eine andere Person bedürfen.
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Für die Inanspruchnahme ist ein Kostenbeitrag zu entrichten, dessen Höhe vom Bezug eines Pflegegeldes sowie vom Einkommen abhängig ist.
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Angefordert werden kann diese Hilfe beim Wohnsitzgemeindeamt oder bei den Sozialabteilungen der Bezirkshauptmannschaften/Magistrate und den Sozialberatungsstellen. Hauskrankenpflege wird über Veranlassung des behandelnden Arztes durchgeführt.
Soziale Dienste
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!
Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf • Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399 • E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at