Hilfe in besonderen Lagen kann Personen gewährt werden, die
- auf Grund ihrer besonderen, persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder
- in Folge außergewöhnlicher Ereignisse
einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind und der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen.
Weiterführende Informationen beim Amt der Oö. Landesregierung