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Pflegeeltern, Heime und Wohngemeinschaften

Trotz Unterstützung kommen manche Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder in der Familie nicht klar. Die Kinder- und Jugendhilfe bringt diese Kinder bei Pflegefamilien, in Heimen oder Wohngemeinschaften unter.

In 80 Prozent der Fälle stimmen die Erziehungsberechtigten der Maßnahme zu. Nur in 20 Prozent der Fälle muss sich die Kinder- und Jugendhilfe zur Durchsetzung der "Vollen Erziehung" an das Gericht wenden.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr

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