Hinterlegung:
Das Kraftfahrkennzeichen kann vorübergehend - bis maximal ein Jahr - bei der Zulassungsstelle eines Versicherers am Hauptwohnsitz hinterlegt werden. Dabei muss auch die Zulassungsbescheinigung hinterlegt werden. Vor Ablauf eines Jahres kann neuerlich eine Hinterlegung beantragt werden. Wenn die Wiederausfolgung oder eine Verlängerung nicht beantragt wird, so erlischt die Zulassung.
Während der Zeit der Hinterlegung fallen keine Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung an. Es ist jedoch möglich, dass im Einzelfall im Versicherungsvertrag eine Sonderbestimmung enthalten ist, die - insbesondere bei einspurigen Kraftfahrzeugen - einen Hinterlegungsverzicht vorsieht.
Benötigte Dokumente:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Zulassungsbescheinigung
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht (wenn die Hinterlegung nicht persönlich erfolgt)
Kosten:
Es fallen keine Gebühren an.
Wiederausfolgung:
Die Wiederausfolgung der hinterlegten Kennzeichentafeln ist bei der Zulassungsstelle jenes Versicherers zu beantragen, bei der sie hinterlegt wurden.
Benötigte Dokumente:
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht (wenn der Antrag nicht persönlich gestellt wird)
- Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten:
Es fallen keine Gebühren an.