Bei Verlust oder Diebstahl des Zulassungsscheines beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) stellt die Zulassungsstelle ein Duplikat aus. Dazu muss lediglich eine entsprechende Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle abgegeben werden.
Zuständige Stelle:
- Zulassungsstellen der Versicherer
Benötigte Unterlagen:
- Vollmacht (Wenn die Erklärung nicht persönlich abgegeben wird)
Kosten:
- Es fallen keine Gebühren an.