Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399
E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at • www.bh-freistadt.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Duplikat der Zulassungsbescheinigung (nach Verlust oder Diebstahl)

Bei Verlust oder Diebstahl des Zulassungsscheines beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) stellt die Zulassungsstelle ein Duplikat aus. Dazu muss lediglich eine entsprechende Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle abgegeben werden.

Zuständige Stelle:

  • Zulassungsstellen der Versicherer

Benötigte Unterlagen:

  • Vollmacht (Wenn die Erklärung nicht persönlich abgegeben wird)

Kosten:

  • Es fallen keine Gebühren an.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr

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Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at

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