Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399
E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at • www.bh-freistadt.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Namensänderung und Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung

Namens- und Adressänderungen müssen innerhalb einer Woche in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.

Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in einen anderen Bezirk muss das Kraftfahrzeug abgemeldet und bei der Zulassungsstelle eines Versicherers im Bezirk des neuen Hauptwohnsitzes neu angemeldet werden.

Zuständige Stelle:

Zulassungsstellen der Versicherer

Benötigte Unterlagen:

  • Anzeige der Personaldatenänderung
  • Zulassungsbescheinigung und Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
  • Meldebestätigung bzw. Gewerbeschein mit neuer Adresse
  • Heirats- bzw. Scheidungsurkunde (bei Namensänderung)
  • Reisepass bei ausländischen Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürgern

Kosten:

Es fallen keine Gebühren an.
Das gilt jedoch nicht für den Fall, dass die Neuanmeldung in einem anderen Bezirk erfolgt.
 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Freistadt • Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich