Auf Grund des Hochwassers durch die anhaltenden Regenfälle der letzten Wochen hat die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck ein Schifffahrtsverbot auf dem Attersee verordnet, das sich mittlerweile nur mehr auf das Gemeindegebiet Steinbach am Attersee und Unterach am Attersee beschränkt.
Ausgenommen davon ist der Linienverkehr, der dem öffentlichen Verkehr dient und auf eine sichere, festgelegte Route beschränkt ist.
Diese Maßnahme soll verhindern, dass durch Schiffe verursachte Wellen Schäden an Ufern, Anlagen und Gebäuden verursachen. Bei Zuwiderhandeln drohen empfindliche Strafen.