Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399
E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at • www.bh-voecklabruck.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Schifffahrtsverbot am Attersee

Bis 26.09.2024, 12:00 Uhr, gilt im Gemeindegebiet Steinbach am Attersee und Unterach am Attersee auf dem Attersee ein Schifffahrtsverbot.

Ausgenommen davon ist der Linienverkehr.

Auf Grund des Hochwassers durch die anhaltenden Regenfälle der letzten Wochen hat die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck ein Schifffahrtsverbot auf dem Attersee verordnet, das sich mittlerweile nur mehr auf das Gemeindegebiet Steinbach am Attersee und Unterach am Attersee beschränkt.

Ausgenommen davon ist der Linienverkehr, der dem öffentlichen Verkehr dient und auf eine sichere, festgelegte Route beschränkt ist.

Diese Maßnahme soll verhindern, dass durch Schiffe verursachte Wellen Schäden an Ufern, Anlagen und Gebäuden verursachen. Bei Zuwiderhandeln drohen empfindliche Strafen.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck • 4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich