Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399
E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at • www.bh-voecklabruck.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Wenn es alleine nicht mehr geht – Altenbetreuung- und pflege im Bezirk

Die Zahl der älteren Menschen wächst im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung ständig und rasch an. Eine der größten Herausforderungen der Zukunft stellt deshalb die Betreuung und Pflege unserer älteren Mitmenschen dar.

Mobile Dienste – Hilfe zu Hause (Hauskrankenpflege, Heimhilfe & Co)

Leistungen der Sozialen Dienste können Personen, die eine Beeinträchtigung, Krankheit und Pflegebedürftigkeit haben und auf Hilfe und Betreuung angewiesen sind, in Anspruch nehmen.

Die Sozialen Dienste werden im Bezirk Vöcklabruck von vier Organisationen durchgeführt – je nach Region Caritas, Hilfswerk, Rotes Kreuz und Volkshilfe.

Hauskrankenpflege (HKP)

Die Hauskrankenpflege übernimmt die fachliche Krankenpflege zu Hause unter Berücksichtigung der körperlichen, geistigen und seelischen Bedürfnisse und unter Einbeziehung und Anleitung der Angehörigen.

Heimhilfe (HH)

Durch die Heimhilfe kommt es zur Unterstützung betreuungsbedürftiger Menschen, die auf Grund des Alters oder der gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.

Mobile Betreuung und Pflege

Pflege- und betreuungsbedürftige, alte Menschen werden in ihren Anliegen, wie Körperpflege oder Mobilisation, unterstützt. Die Förderung eines eigenständigen und selbstbestimmten Lebens steht im Vordergrund.

Im Fokus steht hier die Betreuung eines hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, um einen Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Was kostet das?

Für die Inanspruchnahme ist ein Kostenbeitrag zu entrichten, dieser ist von der Höhe vom Bezug des Pflegegeldes sowie vom Einkommen abhängig ist.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag kann direkt in der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, den Sozialberatungsstellen (SBS) des Sozialhilfeverbandes des Bezirkes, der Gemeinde oder beim Amt der Oö. Landesregierung eingebracht werden.

Für eine kostenlose, individuelle, neutrale und vertrauliche Informations- und Orientierungshilfe bei Fragen erhalten Sie diese bei den Sozialberatungsstellen des Bezirkes.

 

 

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist als der mit höchstens 6 Wochen befristete Heimaufenthalt zu verstehen.

Die Kurzzeitpflege ist insbesondere für Fälle:

•           der Übergangspflege zur Überbrückung einer Genesungsphase,

•           der Entlastung pflegender Angehöriger oder

•           des Probewohnens gedacht.

Was kostet das?

Die Kosten für die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege sind zur Gänze selbst zu tragen. Dazu kann Ihnen die Heimleitung der jeweiligen Alten- und Pflegeheime Auskunft geben.

Wo stelle ich den Antrag?

Auch hier ist Kontakt mit der jeweiligen Heimleitung aufzunehmen. Hingewiesen wird auf die Kurzzeitpflegebörse in OÖ.

 

 

 

Tagesbetreuung

Die Tagesbetreuung ist eine teilstationäre Form der Pflege und Betreuung, die pflegebedürftige Menschen während des Tages oder der Nacht an einzelnen Tagen pro Woche in Anspruch nehmen können.

Sie bietet einen strukturierten Tagesablauf und umfasst aktivierende sowie therapeutische Maßnahmen. Dies soll den Betroffenen ermöglichen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen möglichst selbstständig in ihrem eigenen Zuhause zu leben. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person außerhalb der Tagesbetreuung zu Hause weiter betreut wird.

Im Rahmen der Tagesbetreuung werden verschiedene Therapien angeboten, darunter Ergotherapie, Physiotherapie und Heilmassagen, sowie eine fachkundige Pflege, wie etwa Hilfe bei der Körperhygiene, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen. Zudem umfasst das Angebot die Alltagsgestaltung, wie beispielsweise Gedächtnisübungen, Bewegungstraining oder Unterstützung für desorientierte Personen.

Einrichtungen im Bezirk

Bezirksalten und -pflegeheim Attnang-Puchheim

Mitterweg 61-63, 4800 Attnang-Puchheim

Telefon: +43 (0) 7674 62711-0

Was kostet das?

Die Kosten für die Inanspruchnahme einer Tagesbetreuung sind selbst zu tragen. Dazu kann Ihnen die Heimleitung der jeweiligen Alten- und Pflegeheime Auskunft geben.

Wo stelle ich den Antrag?

Auch hier ist Kontakt mit der jeweiligen Heimleitung aufzunehmen.

 

 

 

Unterbringung in Heimen

Die Hilfe in Form von stationären Einrichtungen kommt in Betracht, wenn der Pflegebedarf nicht (mehr) durch andere Hilfen, wie zum Beispiel Mobile Betreuung, Hauskrankenpflege, Kurzzeitpflege etc. abgedeckt werden kann.

Im Bezirk Vöcklabruck gibt es verschiedene Heimträger (Gemeinde, Sozialhilfeverband und private Träger). Heimübersicht Bezirk Vöcklabruck

Was kostet das?

Ein Platz in einem Alten- und Pflegeheim kostet im Durchschnitt ca. € 4.000 bis € 5.000 pro Monat. Die Bewohner:innen leisten mit 80 % ihres Einkommens einen Beitrag zu den Kosten, 20 % verbleiben bei den Bewohner:innen als Taschengeld. Da dies nur in seltenen Fällen kostendeckend ist, werden die restlichen Kosten vom Sozialhilfeverband übernommen.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag kann direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, den Sozialberatungsstellen (SBS) des Sozialhilfeverbandes des Bezirkes oder der Gemeinde eingebracht werden.

Nach Einlangen des Antrags inkl. aller erforderlichen Unterlagen (Befunde, ärztlicher Fragebogen etc.) werden diese geprüft und anschließend wird der Heimplatz, bei Erfüllung der Voraussetzungen, vergeben bzw. Kostenübernahme bewilligt.

Besteht jedoch kein Bedarf wird der Antrag mit Bescheid abgewiesen. Bei Bedarfsänderung kann ein neuer Antrag gestellt werden.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck • 4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich