Was sind Masern?
Das Masernvirus ist hoch ansteckend und wird von Mensch zu Mensch übertragen. Sie erkennen eine Maserninfektion durch grippeartige Symptome gepaart mit einem charakteristischen Hautausschlag. Eine Maserninfektion kann zusätzlich eine Lungenentzündung oder Gehirnentzündung hervorrufen und einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus notwendig machen. Bei einem ungeschützten Masernkontakt liegt die Ansteckungsrate bei über 90% und eine Erkrankung mit typischen Krankheitssymptomen bei über 95%.
Eine Maserninfektion gilt als eine der schwerwiegendsten „Kinderkrankheiten“, schwächt das Immunsystem für längere Zeit und kann zu lebensbedrohlichen Komplikationen, vor allem bei Babys im ersten Lebensjahr, führen.
Was tun bei einem Masernverdacht?
Bei Auftreten von unspezifischen Symptomen wie Schnupfen, Fieber, geröteten Augen und anderen grippeähnlichen Symptomen mit Hautausschlag nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder dem Krankenhaus auf. Betreten Sie weder Ordination noch Krankenhaus ohne vorher bekanntzugeben, dass es sich möglicherweise um eine Maserninfektion handelt. Dadurch schützen Sie alle anderen Patientinnen und Patienten in den Warteräumen.
Wie schütze ich mich?
Impfen schützt zweifach – nicht nur sie selbst, sondern auch andere Personen!
Bestimmte Personengruppen dürfen nicht geimpft werden zB wie Babys vor dem 11. Lebensmonat – mit Ihrer Zweifach-Impfung schützen Sie diese vor einer Infektion.
Prüfen Sie Ihren Impfstatus – es sind zwei Teilimpfungen im Abstand von vier Wochen notwendig. In der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck besteht die Möglichkeit, sich auch ohne Termin jeden Diensttag zwischen 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr impfen zu lassen. Für Allgemeine Auskünfte, Terminvereinbarung und Impfberatung in der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck kontaktieren Sie bitte:
Tel: 07672 / 702 – DW 73381, DW 73382, DW 73383, DW 73388
E-Mail: san.bh-vb.post@ooe.gv.at
Was kostet das?
Seit dem 24. April 2022 ist die MMR (Mumps-Masern-Röteln) Impfung auch für Personen über 15 Jahren bei niedergelassenen Ärzt:innen kostenfrei möglich. Mehr Informationen finden sie unter den angeführten Links.
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